Zum Einkaufen, beim Tanken oder beim Arzt braucht es eine Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske). Das Land Hessen hat heute (08.) klargestellt, dass Gesichtsvisiere aus Plexiglas nicht genügen, um der Maskenpflicht gerecht zu werden.
Gemäß der Verordnung des Landes sind Gesichtsvisiere keine Mund-Nasen-Bedeckung. Das Tragen einer Plexiglas-Maske wird rein rechtlich als Nicht-Tragen einer Maske angesehen und kann beispielsweise bei der Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs mit einer Geldbuße geahndet werden. Ebenso verhält es sich, wenn man mit einer solchen „Maske“ in einen Supermarkt möchte.