Übersicht über Unterstützungspakete des Landes Hessen: Stand 27.3.2020:
https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/coronahilfen-fuer-unternehmen
ZUSCHÜSSE
Corona-Soforthilfe
Die Corona-Soforthilfe ist als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss ausgestaltet und
beträgt inklusive der Bundesförderung bei
• bis zu 5 Beschäftigten: 10.000 Euro für drei Monate,
• bis zu 10 Beschäftigten: 20.000 Euro für drei Monate,
• bis zu 50 Beschäftigten: 30.000 Euro für drei Monate
Zuschussberechtigt sind Unternehmen, die steuerpflichtige Einkünfte aus
• Land- und Forstwirtschaft,
• Gewerbebetrieb oder
• selbstständiger Arbeit erwirtschaften sowie
• Angehörige freier Berufe,
• nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherte Künstler sowie
• am Markt tätige Sozialunternehmen in der Rechtsform einer gGmbH.
Anträge sind ab 30.03.2020 ausschließlich online beim Regierungspräsidium Kassel
zu stellen unter http://www.rpkshe.de/coronahilfe.
IHKs und HWKs unterstützen beratend bei der Antragstellung