An alle Babenhäuser Unternehmer, Der Corona-Virus betrifft sehr viele Unternehmen, daher haben wir hier wichtige Informationen unseres Netzwerkes für Sie zusammen gestellt und werden Sie auf dem Laufenden halten wie und wo Sie z.B. Entschädigungen beantragen können:
Wird aufgrund des Infektionsschutzgesetzes eine Quarantäne für Selbständige oder Arbeitnehmer angeordnet und kommt es deswegen zu einem Verdienstausfall oder Ausfall von Umsatz bei Selbständigen, kann eine Entschädigung beim Gesundheitsamt (06151-33090) beantragt werden. Auf dem Portal der Hessischen Verwaltung finden Sie Informationen rund um die Entschädigung (Verfahrensablauf, benötigte Unterlagen, Fristen, Voraussetzungen usw.)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:
inklusive Hinweisen zu globalen wirtschaftlichen Beziehungen Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen:
WI-Bank – Förderbank des Landes Hessen:
„Kapital für Kleinunternehmen“: https://www.wibank.de/bpshort/servlet/wibank/kapital-fuer-kleinunternehmen/kapital-fuer-kleinunternehmen-306918
Industrie- und Handelskammer Darmstadt Rhein Main Neckar:
inklusiver Verlinkung zu Finanzämtern und Agentur für Arbeit (Kurzarbeitergeld) Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main
https://www.hwk-rhein-main.de/de/thema-coronavirus-1471
Der Unternehmerstammtisch der Stadt Babenhausen findet bis auf Weiteres NICHT statt!